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Kommunale Soziale Wohnraumhilfe und SGB-II-Sanktionen (Kreistag des Main-Kinzig-Kreises)

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Hashtags: #alg2ksw#ktmkk | #main#kinzig

Schriftliche / Kleine Anfrage

Es wird höflich gebeten, unten stehende Schriftliche bzw. Kleine Anfrage einzubringen (sofern die Geschäftsordnung beide Mittel vorsieht, vorzugsweise als Schriftliche Anfrage):

Fragen zu dieser Eingabe können hier als Kommentar gepostet oder gern auch bei einem Mumble besprochen werden.

Sollte eine Längen- bzw. Umfangsbeschränkung für Schriftliche / Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung vorgesehen sein, ist der Verfasser der Eingabe gern bei der Portionierung in mehrere Einzelvorgänge behilflich. Für diesen Fall wird ebenfalls um einen entsprechenden Hinweis über OpenAntrag.de gebeten.

In der Anfrage wird der Begriff »Bürger_in« nicht im Sinn des engen deutschen Staatsbürgerschaftsrechts, sondern allgemein mit der politischen Bedeutung »Mitglied des örtlichen Gemeinwesens« verwendet. Er umfasst vorliegend also auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder ohne Hauptwohnsitz in der Kommune.

»Betr.: ›JobCenter‹ Main-Kinzig-Kreis (zkT)

Für die vorliegende Anfrage nehme[n] [ich/wir] einerseits Bezug auf vielfältige, öffentliche Äußerungen Heinrich Alts (Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit), unter anderem am 12. Dezember 2012 in der Fernsehsendung ›stern tv‹:

›Wir zwingen niemanden dazu, obdachlos zu werden […] und wenn er droht, obdachlos zu werden, zahlen wir ihm auch nach wie vor die Wohnung, also, da verliert keiner die Wohnung, weil er sanktioniert wird.‹

Andererseits nehme[n] [ich/wir] Bezug auf gegenteilige öffentliche Äußerungen von Inge Hannemann (›team.arbeit.hamburg‹, d.i. das ›JobCenter‹ der Freien und Hansestadt Hamburg) und Marcel Kallwass (vorm. Studierender der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit); unter anderem:

›Mit den Sanktionen ist es ja auch so, dass sehr gerne argumentiert wird von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, vor allen Dingen der Vorstand, oder ein Vorstandsmitglied, Heinrich Alt, der redet ja immer davon, dass keiner obdachlos wird, dass keiner in Existenznot gerät, und das keiner auch willkürlich sanktioniert wird, dann … also … Lieber Herr Heinrich Alt: So sympathisch Sie teilweise auch rüberkommen in den Talkshows, es ist nicht so!

Das sage ich Ihnen direkt, Herr Alt: Wir haben nachgewiesene Fälle, durch Sanktionen in die Obdachlosigkeit, in Erkrankung, in psychischen Druck, in Existenznot, auch in die Kriminalität. Dann, und … bitte: Herr Heinrich Alt, korrigieren Sie Ihre Aussage dahingehend; weil das, was Sie sagen, ist eine reine Lüge! Und das geht nicht!‹

– Videoaufzeichnung eines Gesprächs mit Inge Hannemann am 15. April 2013, Stelle von 01:04:29 bis 01:05:34, http://www.youtube.com/watch?v=iL5k6M-U3Zk#t=3868, abgerufen am 25. Februar 2014.

›[… und] hat gesagt, dass jedem Menschen ein soziokulturelles Existenzminimum zusteht, und dass es nicht angetastet werden darf. Soweit die Theorie.

Und in der Praxis? 2012, also vor zwei Jahren, wurden über eine Million Sanktionen verhängt. Das ist unfassbar! Sanktionen zwingen Betroffene oftmals in Kriminalität, Verschuldung oder Wohnungslosigkeit. Manche begehen sogar Selbstmord.‹

– Marcel Kallwass, Videoaufzeichnung einer Ansprache bei einer Kundgebung am 15. Februar 2014 am Rathaus Ulm, Stelle von 00:00:00 bis 00:00:29, http://www.youtube.com/watch?v=ZDU_Org5fzM, abgerufen am 25. Februar 2014.

Die vorausgeschickt, frage[n] [ich/wir] [die Verwaltung]:

1 — Welches planmäßige Stellenkontingent (in Std/Woche) steht derzeit für die Belange der kommunalen Sozialen Wohnraumhilfe zur Verfügung?

2 — In welchem Umfang (in Std/Woche) ist dieses Stellenkontingent derzeit besetzt?

3 — In wie vielen Fällen (Anzahl der Mietverhältnisse) wurde die kommunale Soziale Wohnraumhilfe im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 in Anspruch genommen? (Bitte Werte für die genannten Jahre einzeln angeben.)

4 —Über welche evidenzbasierten Erkenntnisse verfügt die kommunale Soziale Wohnraumhilfe darüber, wie oft sie in Fällen tätig wird, in denen Bürger_innen durch ›Sanktionen‹ nach dem SGB II ihren Wohnraum verloren haben?

5 —Über welche anekdotischen Kenntnisse (persönlicher Eindruck und Erfahrungen der Mitarbeiter_innen) verfügt die kommunale Soziale Wohnraumhilfe darüber, wie oft sie in Fällen tätig wird, in denen Bürger_innen durch ›Sanktionen‹ nach dem SGB II ihren Wohnraum verloren haben?

6 — Weist der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger diejenigen Bürger_innen, die von ihm mit ›Sanktionen‹ belegt werden, auf das Angebot der kommunalen Sozialen Wohnraumhilfe hin?

6.1 — Wenn ja: In welcher Form?

6.2 — Wenn nicht: Warum nicht?

7 — Entstehen der Kommune höhere Kosten, wenn Bürger_innen statt den Kosten der Unterkunft, die als Teil des Alg2 gezahlt werden, die Angebote und Leistungen der kommunalen Sozialen Wohnraumhilfe in Anspruch nehmen müssen, und wenn ja: Wie hoch sind diese?«

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25. Februar 2014 23:09 - Eingang des Antrags


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